Ralf Merfert - 2015-08-14
Kann ich nicht empfehlen, bei einem Garantiefall wird man nach 7 Monaten mit folgendem Text abgespeist: Sehr geehrter Herr , anhand der Auftragsdaten haben wir festgestellt, dass Ihr Kauf schon länger als 6 Monate zurück liegt. Der von Ihnen gerügte Fehler kann von uns daher nicht ohne weiteres als anfänglicher Fehler eingeordnet werden. Oftmals sind Fehler, die erst nach mehr als 6 Monaten auftreten, nicht auf einen Mangel am Produkt, sondern auf andere Faktoren, etwa durch falsche Benutzung, Witterungseinflüsse etc., zurückzuführen. Dies hat auch der Gesetzgeber gesehen und daher nur in den ersten 6 Monaten nach dem Übergang der Ware auf den Kunden eine so genannte Beweislastumkehr im Gesetz verankert. Danach obliegt es dem Käufer, den Nachweis zu erbringen, dass die Ware mit einem anfänglichen Fehler behaftet war. Einen solchen Nachweis können wir in der Mängelrüge bislang nicht erkennen. Wir müssen daher hier zunächst davon ausgehen, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt. Sollten Sie den Nachweis führen wollen, dass der von Ihnen ausgewiesene Fehler als anfänglicher Fehler zu werten ist, sind wir natürlich gerne bereit, die Gewährleistungsansprüche erneut zu überprüfen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.